Familien- und Erbrecht
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
Mit einem Ehevertrag oder einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie Auseinandersetzungen insbesondere über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich vermeiden und den Versorgungsausgleich regeln.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Erstellung solcher Vereinbarungen und sorgt dafür, dass Ihre Interessen berücksichtigt werden.
Bei Auseinandersetzungen über Unterhalt, Kindesunterhalt und andere Trennungs- und Scheidungsfolgen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unser Ziel ist es, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die Ihren Interessen und Bedürfnissen gerecht wird.
Unterstützung vom Fachanwalt für Familienrecht
Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Familienrecht sind Sie bei uns richtig. Wir stehen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich bei sämtlichen Themen rund um diesen Rechtsbereich zur Seite. Unsere Schwerpunkte umfassen unter anderem:
- Eheverträge
- Einkommensermittlung
- Hausratsaufteilung
- Internationales Familienrecht
- Gewaltschutz
- Kinderunterhalt
- Namensrecht und Adoptionsrecht
- Sorgerecht
- Scheidung
- Umgangsrecht
- Unterhaltsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Zugewinn
Beratung und Vertretung im Erbrecht
Ihr zuverlässiger Partner im Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf deren Erben – ein sensibles und oft komplexes Rechtsgebiet, das neben fundiertem juristischem Wissen auch Einfühlungsvermögen erfordert.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden anwaltlichen Expertise begleiten wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – kompetent, verständlich und persönlich.
Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden erbrechtlichen Themen:
- Beratung und Gestaltung zur Nachlassplanung und Testamentserstellung
Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen rechtssicher zu formulieren und beraten zur optimalen Vermögensnachfolge – sei es durch ein Testament, einen Erbvertrag oder eine vorweggenommene Erbfolge. - Vertretung im Erbfall
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten, Nachlassgerichten und sonstigen Beteiligten – außergerichtlich und vor Gericht. - Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Ob Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen oder unberechtigte Forderungen abwehren möchten – wir sorgen für Ihre rechtssichere Position. - Erbauseinandersetzungen und Erbengemeinschaften
Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, bei Fragen zur Nachlassverwaltung und bei Konflikten mit Miterben. - Testamentsanfechtung und -vollstreckung
Sie zweifeln an der Wirksamkeit eines Testaments oder benötigen Unterstützung bei der Testamentsvollstreckung? Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und juristischem Know-how zur Seite. - Erbenhaftung – Schulden des Erblassers
Wenn Sie als Erbe eingesetzt sind, übernehmen Sie nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern im Zweifel auch dessen Schulden. Die sogenannte Erbenhaftung kann daher weitreichende finanzielle Folgen haben.
Als Erbe haften Sie grundsätzlich für die Verbindlichkeiten des Erblassers mit dem gesamten Nachlass. Ist das Vermögen des Verstorbenen nicht ausreichend, um alle Schulden zu begleichen, kann unter Umständen auch Ihr persönliches Vermögen herangezogen werden. - Nachlassverwaltung beantragen: Mit der Einrichtung einer Nachlassverwaltung wird das Vermögen des Erblassers gesichert und verwaltet, um eine geordnete Abwicklung der Schulden zu gewährleisten.
- Erbschaft ausschlagen: Wenn Sie befürchten, dass die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, können Sie die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen und so eine persönliche Haftung vermeiden.
- Haftung auf den Nachlass beschränken: In bestimmten Fällen kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden, z.B. durch ein Nachlassinsolvenzverfahren.
- Internationale Erbfälle£
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen beraten wir zu den Besonderheiten des internationalen Erbrechts und unterstützen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im In- und Ausland.
Sie haben Fragen zum Erbrecht oder benötigen rechtliche Unterstützung im Erbfall?
Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch – wir stehen Ihnen mit Engagement und Fachkompetenz zur Seite.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Wenn Ihre Betreuung notwendig wird, können Sie dafür eine Vertrauensperson vorschlagen und so vermeiden, dass eine fremde Person die Aufgabe übernimmt. Das Betreuungsgericht darf den Vorschlag nur abweisen, wenn sich die Person als ungeeignet erweist. Nutzen Sie für die Verfügung unsere fachkundige Hilfe. Sie können die Betreuungsverfügung auch mit einer Vorsorgevollmacht verbinden und auch durch eine Patientenverfügung in medizinischen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen und Interessen vorsorgen. Wir beraten Sie dazu und helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen individuell zu gestalten und abzusichern.